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Abrechnung

Der kürzeste und schnellste Weg zum Geld führt über den Briefkasten des Kassierers oder per E-Mail.

Abgerechnet werden kann jeweils zum Quartalsende, also 31.03., 30.06., 30.09. und 10.12. Abgerechnet werden muss spätestens bis zum 10. Dezember. Trainingseinheiten, die danach noch bis zum Jahresende anfallen, können entweder mit abgerechnet oder ins Folgejahr übertragen werden.

Für die weitere Bearbeitung der Abrechnung incl. kurzfristiger Überweisung wäre es sehr hilfreich, die entsprechende Tabelle im Excel-Format zu bearbeiten und berechnen zu lassen. Selbstverständlich können die Abrechnungen auch handschriftlich erfolgen.